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VG Dresden, 06.10.2009 - 2 K 686/07 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 06.10.2009 - 2 K 686/07
- OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
Betreibensaufforderung, Rücknahmefiktion, begründete Zweifel, …
Ausfertigung Az.: 5 A 727/09 2 K 686/07.Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. Oktober 2009 - 2 K 686/07 - zuzulassen, wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts 1 Dresden vom 6. Oktober 2009 - 2 K 686/07 - ist zulässig, aber unbegründet.
17 Soweit der Kläger schließlich die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vom 7. Februar 2007 (Az. 4 K 2006/06) und der ursprünglich angefochtenen Trink- und Abwasserbeitragsbescheide rügt, ist dies nicht geeignet, das mit seinem Zulassungsantrag angegriffene Urteil vom 6. Oktober 2009 - 2 K 686/07 - in Zweifel zu ziehen, das sich zutreffend nur zur Rechtmäßigkeit der Betreibensaufforderung vom 2. November 2006 und zum daraus resultierenden Eintritt der Rücknahmefiktion des § 92 Abs. 2 VwGO verhält, mithin zur Frage, ob das Klageverfahren mit dem Az. 4 K 2061/06 fortzuführen war oder nicht.